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Sperrfristverkürzung


Kurs zur Sperrfristverkürzung nach dem 4-Stufen-Modell

Wenn es sich um eine erste Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr handelt, kann eine Sperrfrist durch eine psychologische Beratung verkürzt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei einem Richter/Richterin.


4-Stufen-Modell "ENTER" zur Verkürzung der Sperrfrist

Dabei ist von Bedeutung, den individuellen Fragestellungen und Konflikten auf die Spur zu kommen.

  • Teilnahme am 4-Stufen-Modell "ENTER".
    • Dieses besteht aus 4 Sitzungen zu je 2 Stunden
      (8 Std. gesamt)
  • Eine regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit beim 4-Stufen-Modell "ENTER" bildet die Grundvoraussetzung für eine Sperrfristverkürzung.

  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an "ENTER" wird in der in der letzten Sitzung ausgehändigt.

  • Mit dieser Teilnahmebescheinigung kann ein Antrag auf Sperrfristverkürzung gestellt werden.



Fragen Sie nach fachlichen den Details zum 4-Stufen-Modell "ENTER".

 

 

Kontakt Psychologin Agnes Böing

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Tel: 01577 / 3180826
    
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Termine nur nach vorheriger Absprache.

    

Im Büro Hildesheim 
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31137 Hildesheim
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ca. 800m nah am Bahnhof Hildesheim (HBF)


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Büro direkt an der Straßenbahnlinie 9